Abschreibung
Photovoltaikanlagen können zurzeit linear oder degressiv abgeschrieben werden.
Die Abschreibungsdauer beträgt nach AfA-Tabelle 20 Jahre. Des Weiteren gibt es seit 2007 die Möglichkeit in den ersten fünf Jahren eine Sonderabschreibung durchzuführen. In der Regel werden die Photovoltaikanlagen linear zu 5 % abgeschrieben.
Vergütungssätze für PV-Anlagen
für 20 Jahre !!!
››› bei Bundesnetzagentur
Ernten Sie PV-Strom!
››› grafisches Schema zur Berechnung bei Valentin
Welche Voraussetzungen soll mein Dach haben?
››› siehe bei Technik
Garantien für Module und Wechselrichter
››› siehe bei Garantien
Rechenbeispiel:
Rendite einer
10 kWp-Anlage
››› PDF-Datei
