Inbetriebnahme
Zur Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Anschluss ans Stromnetz muss von einer Elektrofachfirma ausgeführt werden.
- Erst nach einer Prüfung und zusätzlichen Kontrollmessungen kann die Anlage in Betrieb genommen werden.
- Die Abnahme der Anlage erfolgt durch den örtlichen Netzbetreiber.
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Rechenbeispiel:
Rendite einer
10 kWp-Anlage
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