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19.05.2012


Kleines PV-Lexikon - Begriff

Inbetriebnahme

Zur Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Anschluss ans Stromnetz muss von einer Elektrofachfirma ausgeführt werden.
  • Erst nach einer Prüfung und zusätzlichen Kontrollmessungen kann die Anlage in Betrieb genommen werden.
  • Die Abnahme der Anlage erfolgt durch den örtlichen Netzbetreiber.

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Rechenbeispiel:
Rendite einer
10 kWp-Anlage

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