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07.02.2012


Kleines PV-Lexikon - Begriff

EEG

Diese Abkürzung steht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder auch Einspeisegesetz. In den Paragraphen § 33 und § 32 wird die Höhe der Vergütung festgelegt.

Die Vergütungssätze, Stand Februar 2010:

39,14 Cent / kWh

für Photovoltaikanlagen auf Dächern, oder auch an Lärmschutzwänden, bis zu einer Größe von 30 kWp

37,23 Cent / kWh

für Photovoltaikanlagen auf Dächern oder Lärmschutzwänden, bei einer Größe von über 30 kWp bis 100 kWp

35,23 Cent / kWh

für Photovoltaikanlagen auf Dächern oder Lärmschutzwänden, bei einer Größe von über 100 kWp bis 1.000 kWp

29,37 Cent / kWh

für Photovoltaikanlagen auf Dächern oder Lärmschutzwänden, ab einer Größe von über 1.000 kWp

28,43 Cent / kWh

für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen (§32 EEG )

22,76 Cent / kWh

für Personen die Ihren erzeugten PV-Strom im eigenen Haus selbst verbrauchen (Selbstnutzung)1


1 Bei der Selbstnutzung ist zu beachten, dass der Strompreis vom Netzbetreiber noch dazu addiert werden kann. Dadurch ergibt sich eine Einspeisevergütung von 22,76 Cent plus ca. 20 Cent, somit ein Betrag von ca. 43 Cent/ kWh. Es muss allerdings die Steuer berücksichtigt werden. Somit ist der Vorteil der Selbstnutzung – je nach Größe der Anlage und dem Strompreis – nicht mehr unbedingt gegeben.

Vergütungssätze für PV-Anlagen
für 20 Jahre !!!

››› bei Bundesnetzagentur
››› und im Lexikon: EEG

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››› grafisches Schema zur Berechnung bei Valentin

Welche Voraussetzungen soll mein Dach haben?

››› siehe bei Technik

Garantien für Module und Wechselrichter

››› siehe bei Garantien

Rechenbeispiel:
Rendite einer
10 kWp-Anlage

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